Die Entstehung eines Feuers kann viele Ursachen haben; Kurzschlüsse in elektrischen Leitungen, Defekte in elektrischen Geräten, außer Acht gelassene Kerzen, Rauchen im Bett oder Einschlafen mit Zigarette auf dem Sofa usw.
Bricht nun Feuer aus, kommt es durch die Verbrennung vieler verschiedener Materialien zur Entstehung von äußerst giftigem Brandrauch. Dieser kann sich z.B. nachts meist völlig unbemerkt im Haus bzw. in der Wohnung ausbreiten.
Fast alle Brandtoten fallen nicht den Flammen, sondern den Brandgasen zum Opfer. Durchschnittlich bleiben Ihnen 4 Minuten zur Flucht! Rauchvergiftungen können bereits nach 2 Minuten tödliche Folgen haben. Geringste Konzentrationen des bei Schwelbränden entstehenden Gases Kohlenmonoxid sind absolut tödlich!
Darum schützen Sie sich und Ihre Lieben durch Rauchwarnmelder.
Rauchwarnmelder sind in vielen Elektrofachgeschäften oder Baumärkten erhältlich. Oft sogar schon ab 5 Euro.
Beim Kauf sollten sie auf folgendes achten:
- optische Melder, batteriebetrieben (unabhängig bei Stromausfall)
- VdS Prüfzeichen
- Warnfunktion bei schwacher Batterie
- Testknopf zur Funktionskontrolle
- Rauch sollte von allen Seiten gut in den Melder gelangen
Wo sollten Rauchwarnmelder installiert werden?
- Schlafräume
- vor Schlafräumen
- Kinderzimmer
- Flure, die als Rettungswege dienen

Wie sollten Rauchwarnmelder installiert werden?
- immer an der Zimmerdecke installieren (nicht auf Schränke o.ä. legen)
- möglichst in der Raummitte
- nicht in starke Zugluft oder vor Lüftungsschächte
- nicht in Räumen, in denen viel Dampf oder Staub anfällt (Bad, Werkstatt)
Spezielle Rauchwarnmelder lassen sich sogar vernetzen. Dies hat den Vorteil, dass z.B. Melder, welche weit weg von den Schlafräumen liegen (Keller o.ä.), ihr Alarmsignal weiterleiten und alle Melder in dieser Schleife mitalarmieren. So bleibt auch der Ausbruch eines Feuers im Keller nicht unbemerkt.
Quelle: http://www.rauchmelder-lebensretter.de/
Anmerkung:
Die Hessische Bauordnung (HBO) schreibt mit Änderung vom 20. Juni 2005 folgendes vor:
„In § 13 wird als Abs. 5 angefügt:
(5) ¹In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. ²Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. ³Bestehende Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend
auszustatten.“
Das ZDF hatte in der Sendung „Markus Lanz“ einen interessanten Beitrag zum Thema Rauchwarnmelder gebracht. Der Bericht ist sehr ausführlich und zeigt den Verlauf eines Zimmerbrandes. Es werden Hinweise und Ratschläge zum Verhalten im Brandfall gegeben.
Das Video ist in der ZDF-Mediathek zu finden; oder einfach auf das Bild klicken…
